Richtlinien Geländerbau

Ein Geländer schützt vor Absturz oder ist ein Personenführungselement.
Ob und wann zur Absturzsicherung Geländer benötigt werden, findet man in einschlägigen Normen und Landesbauverordnungen.

Hier eine Auswahl von Normen:

  • DIN EN 18065 Gebäudetreppen
  • Nach Eurocode DIN EN 1993 Eigen- und Nutzlasten bei Geländern
  • DIN 1055-3 Eigen- und Nutzlasten bei Geländern
  • Technische Richtlinien absturzsicherer Verglasungen (TRAV)
  • Landesbauverordnungen
    Bei den 16 Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer gilt zu beachten, das diese sich durchaus in Ihren Regeln erheblich unterscheiden können.)

Für die öffentliche Nutzung von Gebäuden sind weitere Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel Arbeitsstättenrichtlinien, Versammlungsstätten, Schulbaurichtlinien.

Wenn unsere Geländersysteme und Handläufe nicht zum Zweck der Absturzsicherung eingesetzt werden, sondern zur Personenführung und Beleuchtung, gilt jedoch auch hier, die Geländer und Handläufe so sicher und standfest zu bauen, dass dadurch keine Unfall- und Verletzungsgefahren entstehen können. Wir empfehlen deshalb sich ebenfalls an die Vorgaben aus der DIN 1055 Eigen- und Nutzlasten bei der Standfestigkeit von Geländern zu orientieren.

Die geforderten Nutzlasten nach DIN EN 1993 für die Geländer betragen (bei einer maximalen Durchbiegung von 3cm):

FH (Holmlast) = 0,5 kN/m bei Treppen in Wohngeländen, Balkonen und offene Lauben.
FH (Holmlast) = 1,0 kN/m bei allen anderen Treppen, öffentlichen Gebäuden.

Vertikallasten durch Eigengewicht Auflehnlast (0,15kN) und eventuelle zusätzliche Lasten (Blumenkästen) sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Bei offenen Geländerkonstruktionen kann die Windlast vernachlässigt werden.


Ansonsten gilt:
Bei Geländern für den Außenbereich müssen je nach Ausführung der Füllung Windlasten nach Eurocode zu beachtet werden.

 

Handläufe

Handläufe sind in der Höhe so anzubringen, dass Sie bequem genutzt werden können, jedoch nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 110 cm. Der lichte Abstand zur Wand und angrenzenden Geländerteilen muss mindestens 5 cm betragen.

Der Durchmesser bzw. die Breite sollte zur guten Umgreifbarkeit zwischen 2,5 und 5 cm liegen. Hohlprofile müssen am Ende verschlossen werden.

 

Bitte beachten Sie:

Die örtlichen Gegebenheiten können sehr unterschiedlich sein, was sich auf Pfostenaufteilung und Wahl des geeigneten Befestigungssystems (Dübels) auswirken kann. Der Montagebetrieb vor Ort hat eigenverantwortlich hierzu die richtige Auswahl des Dübels und Pfostenabstand zu treffen.

Irrtum und Änderungen vorbehalten.